Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Kellertours Personenverkehr
ein Geschäftsbereich der Kellertax V.O.F.
Kellertours ist ein Geschäftsbereich der Kellertax V.O.F.
Für sämtliche Dienstleistungen, Beförderungsverträge, Angebote, Buchungen und Rechnungen der Kellertours Personenverkehr gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus folgenden Abschnitten:
A. Allgemeine Beförderungsbedingungen für Flughafentransfers mit Taxi innerhalb der Niederlande und Europas
B. Allgemeine Beförderungsbedingungen für Reisebusverkehr der Kellertax V.O.F.
C. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
A. Allgemeine Beförderungsbedingungen für Flughafentransfers mit Taxi innerhalb der Niederlande und Europas
1. Sammelfahrten
Sammelfahrten werden ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers durchgeführt.
Beispielsweise können mehrere Fahrgäste gemeinsam befördert werden, wenn diese an unterschiedlichen Adressen wohnen, etwa Familienangehörige, Freunde oder Kollegen.
Auf Anfrage erstellen wir Ihnen hierfür gerne ein individuelles Angebot.
Verspätungen unterwegs
Kellertax haftet nicht für Verspätungen infolge von Verkehrsbehinderungen, Straßensperrungen, Unfällen, außergewöhnlichen Wetterbedingungen oder sonstigen Umständen außerhalb unseres Einflussbereiches, sofern dadurch ein Flug verpasst wird.
2. Rücktransport vom Flughafen Schiphol
Kommt es zu einer Flugverspätung von mehr als zwei Stunden oder ändern sich Ihre Flugdaten, sind Sie verpflichtet, uns dies spätestens 24 Stunden vor der geplanten Ankunft telefonisch mitzuteilen.
In diesem Fall überwachen wir Ihre Ankunftszeit und passen die Abholung entsprechend an.
Unterbleibt eine rechtzeitige Mitteilung, entfällt der Anspruch auf die ursprünglich vereinbarte Beförderung. Ein Rücktransport erfolgt dann ausschließlich zu einem für Kellertax geeigneten Zeitpunkt.
Sollte der Fahrgast mit diesem Ersatztermin nicht einverstanden sein, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Rückfahrtpreises.
Nach der Ankunft am Flughafen Schiphol hat sich der Fahrgast unverzüglich beim Fahrer am vereinbarten Treffpunkt im Schiphol Plaza zu melden oder telefonisch Kontakt mit unserer Disposition aufzunehmen.
Wurde zusätzlich ein Empfangsservice gebucht, erfolgt die Meldung am STA-/Taxi-Schalter des Flughafens Schiphol.
Erfolgt die Rückreise mit einem anderen Flug als ursprünglich angegeben, muss Kellertax hierüber spätestens 24 Stunden vor der Ankunft informiert werden.
Rückfahrten werden ausschließlich nach vollständiger Vorauszahlung durchgeführt.
Darüber hinaus ist eine schriftliche Bestätigung mit den vollständigen Rückflugdaten erforderlich. Diese kann per E-Mail übersandt oder dem Fahrer bei der Hinfahrt unterschrieben übergeben werden.
Kellertax übernimmt keinerlei Haftung für falsch oder unvollständig angegebene Flugdaten.
Erscheint der Fahrgast nicht innerhalb einer Stunde nach der angegebenen Ankunftszeit beim Fahrer oder nimmt innerhalb dieses Zeitraums keinen telefonischen Kontakt mit Kellertax auf, entfällt der Anspruch auf Rückbeförderung sowie auf Rückerstattung des bereits gezahlten Fahrpreises.
Meldet sich der Fahrgast erst mehr als eine Stunde nach Ausgabe des letzten Gepäckstücks seines Fluges, verfällt ebenfalls der Anspruch auf die vereinbarte Rückbeförderung.
Geht das aufgegebene Gepäck verloren, wartet unser Fahrer nach entsprechender Mitteilung maximal 30 Minuten auf den Fahrgast.
Trifft der Fahrgast später ein, erfolgt die Beförderung ausschließlich zu einem für Kellertax geeigneten Zeitpunkt.
Wird dieser Ersatzzeitpunkt vom Fahrgast nicht akzeptiert, entfällt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung oder Rückbeförderung.
3. Beförderung von Kindern
Seit dem 1. Mai 2005 gelten geänderte gesetzliche Vorschriften für die Beförderung von Kindern im Taxiverkehr.
Kinder bis einschließlich drei Jahren dürfen im Taxi ohne Kindersitz auf dem Schoß eines Erwachsenen befördert werden.
Kinder ab einem Alter von drei Jahren dürfen nicht mehr auf dem Schoß eines Erwachsenen mitfahren. Für jedes Kind ist ein eigener Sitzplatz zu reservieren.
Für den Taxiverkehr besteht nach niederländischem Recht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Verwendung eines Kindersitzes.
4. Gepäck
Im Fahrpreis enthalten sind pro Person:
- ein Koffer bis maximal 20 kg;
- eine kleine Reisetasche.
Für jedes zusätzliche Gepäckstück berechnet Kellertax einen Zuschlag von € 5,00, sofern ausreichend Laderaum vorhanden ist.
Der Fahrer ist jederzeit berechtigt, Gepäck aus Sicherheits- oder Platzgründen abzulehnen.
Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung können auch klappbare Rollstühle, Kinderwagen oder vergleichbare Gegenstände mitgeführt werden.
Für Golftaschen, Fahrräder, Hundeboxen, Rollstühle oder vergleichbare sperrige Gegenstände berechnet Kellertax einen Zuschlag von € 10,00 pro Gegenstand und Strecke, sofern deren Mitnahme möglich ist.
Auch in diesen Fällen entscheidet der Fahrer endgültig über die Mitnahme.
Mit der Bezahlung der Rückfahrt bestätigt der Auftraggeber, diese Bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
5. Zahlungsweise
Die Bezahlung kann bar beim Fahrer erfolgen.
Kellertax akzeptiert keine Kreditkarten oder EC-/Debitkartenzahlungen, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
Für Firmen und Organisationen besteht die Möglichkeit einer Rechnungsstellung. Hierfür benötigt Kellertax die vollständigen Rechnungsdaten, eine unterzeichnete Auftragsbestätigung sowie den Namen des Auftraggebers.
Die Zahlung hat gemäß Artikel 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfolgen.
Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Taxi- und Reisebusverkehr einverstanden.
6. Schlichtungsverfahren
Zum Schutz der Rechte unserer Kunden ist Kellertax dem niederländischen Schlichtungsverfahren für den Taxiverkehr angeschlossen.
Es gilt die jeweils gültige Verfahrensordnung der zuständigen niederländischen Schlichtungsstelle für Taxibeförderung, soweit diese auf den betreffenden Beförderungsvertrag Anwendung findet.
7. Datenschutz
Kellertax verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Beförderungsvertrages verwendet und ohne gesetzliche Verpflichtung oder ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen nicht an Dritte weitergegeben.
B. Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Reisebusverkehr
Für sämtliche Angebote, Verträge und Beförderungsleistungen im Bereich Reisebusverkehr gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die vollständigen Allgemeinen Beförderungsbedingungen sind bei der Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 37103542 hinterlegt und gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Auf Wunsch wird dem Auftraggeber jederzeit ein vollständiges Exemplar zur Verfügung gestellt.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Dienstleistungen der Kellertax V.O.F. gegenüber Auftraggebern.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind ausschließlich wirksam, wenn sie von Kellertax schriftlich bestätigt wurden.
1.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
1.3
Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ausschließlich maßgeblich an.
Dies gilt ebenfalls für sämtliche nachträglich erteilten Aufträge, unabhängig davon, ob diese mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch (einschließlich E-Mail) erteilt werden.
Eine gesonderte schriftliche Bestätigung durch Kellertax ist hierfür nicht erforderlich.
1.4
Sofern Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, haben ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kellertax Vorrang.
Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber ausdrücklich auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist.
1.5
Besondere Vereinbarungen oder Bedingungen des Auftraggebers sind für Kellertax ausschließlich verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.
1.6
Sämtliche Angebote von Kellertax erfolgen freibleibend und vorbehaltlich der Fahrzeugverfügbarkeit.
Kellertax ist berechtigt, ein Angebot auch nach dessen Annahme durch den Auftraggeber zu widerrufen, sofern außergewöhnliche Umstände dies erforderlich machen.
1.7
Wer einen Vertrag im Namen oder im Interesse einer anderen Person abschließt, haftet gesamtschuldnerisch für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
Jeder Reisende haftet daneben für sein eigenes Verhalten und die daraus entstehenden Schäden.
2. Angebote und Preise
2.1
Alle Angebote erfolgen freibleibend und vorbehaltlich der Verfügbarkeit, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2
Kellertax ist nicht verpflichtet, Leistungen zu offensichtlich fehlerhaften Preisen zu erbringen, sofern diese auf Druck-, Schreib- oder Rechenfehlern beruhen.
2.3
Kellertax ist berechtigt, Preise und Tarife nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber anzupassen, sofern zwischen Mitteilung und Leistungsbeginn mindestens drei Monate liegen.
3. Durchführung des Vertrages
3.1
Kellertax verpflichtet sich, sämtliche Dienstleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und entsprechend den schriftlich vereinbarten Vereinbarungen auszuführen.
3.2
Kellertax ist jederzeit berechtigt, das vereinbarte Fahrzeug durch ein anderes Fahrzeug zu ersetzen.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell besteht nicht.
3.3
Veranlasst der Auftraggeber Änderungen gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang, insbesondere hinsichtlich Fahrstrecke, Fahrzeit, Aufenthaltsdauer, Route, Betreuung oder sonstiger Leistungen, werden sämtliche hierdurch entstehenden Mehrkosten als Zusatzleistungen berechnet und nachträglich in Rechnung gestellt.
3.4
Sämtliche Bußgelder, Gebühren oder sonstige Kosten, die aufgrund von Anweisungen des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
Genehmigungen, Zufahrtsberechtigungen und Parkgenehmigungen sind rechtzeitig vom Auftraggeber zu beschaffen.
Der Fahrer ist jederzeit berechtigt, Fahrten oder Anweisungen abzulehnen, wenn dadurch gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen oder betriebliche Interessen verletzt würden.
3.5
Die Mitnahme von großem Gepäck, Kinderwagen, Rollstühlen oder vergleichbaren Gegenständen ist bei der Anmietung von Oldtimerbussen aus technischen Gründen grundsätzlich nicht möglich.
Bei Reisebussen oder Kleinbussen können Gepäckstücke, zusammenklappbare Rollstühle und vergleichbare Gegenstände nach vorheriger Absprache mit Kellertax befördert werden.
Der Fahrer ist jederzeit berechtigt, die Mitnahme von Gepäck, Gegenständen oder Tieren aus Sicherheits-, Platz- oder gesetzlichen Gründen abzulehnen.
Werden ausschließlich Gepäckstücke befördert, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass am Abfahrts- und Zielort eine Person zum Be- und Entladen des Gepäcks anwesend ist.
3.6
Der Fahrer ist berechtigt, bei vorhersehbaren oder unvorhersehbaren Verzögerungen zusätzliche Pausen oder Zwischenstopps einzulegen, sofern dies aufgrund gesetzlicher Lenk- und Ruhezeiten oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
3.7
Bei Fahrten mit einer Einsatzdauer von mehr als acht Stunden stellt der Auftraggeber dem Fahrer bzw. den Fahrern auf eigene Kosten eine warme Mahlzeit zur Verfügung.
3.8
Für sämtliche Fahrten gelten die jeweils gesetzlichen Höchstgeschwindigkeiten des Landes, in dem die Beförderung durchgeführt wird.
Für Reisebusse gelten die gesetzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen für Omnibusse.
Für Oldtimerbusse behält sich Kellertax aus technischen Gründen vor, eine niedrigere Reisegeschwindigkeit einzuhalten.
Über die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit entscheidet ausschließlich der Fahrer unter Berücksichtigung von Sicherheit, Straßenverhältnissen, Wetterbedingungen und den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
3.9
Alle Fahrgäste sind im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung der eingesetzten Fahrzeuge versichert.
3.10
Die Haftung von Kellertax ist auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Schadensfall von der Haftpflichtversicherung tatsächlich ausgezahlt wird.
4. Pflichten des Fahrgastes
4.1
Der Fahrgast ist verpflichtet, den Anweisungen des Fahrpersonals jederzeit Folge zu leisten.
Hierzu gehört insbesondere die unverzügliche Mitwirkung bei Sicherheitskontrollen sowie Gepäckkontrollen.
Jeder Fahrgast muss ein gültiges Ausweisdokument mitführen und dieses auf Verlangen vorzeigen.
Das Gepäck ist ordnungsgemäß zu verpacken und deutlich mit Namen sowie Zielort zu kennzeichnen.
Kellertax ist berechtigt, die Mitnahme von Gepäck abzulehnen, wenn dessen Anzahl, Größe oder Gewicht nicht angemessen ist oder ein Gewicht von 20 kg pro Person überschreitet.
Aus Sicherheitsgründen oder auf Anordnung zuständiger Behörden kann jederzeit eine Gepäckkontrolle durchgeführt werden.
Nicht beaufsichtigtes Gepäck darf von Kellertax überprüft werden.
4.2
Dem Fahrgast ist insbesondere untersagt,
a. Drogen, Waffen, Munition, Sprengstoffe, Sauerstoffflaschen oder andere gefährliche Stoffe mitzuführen;
b. während der Fahrt im Fahrzeug zu stehen oder sich im Fahrzeug zu bewegen, sofern dies nicht zwingend erforderlich ist und auf eigenes Risiko erfolgt.
4.3
Während der Fahrt ist es untersagt,
a. das Fahrzeug zu beschädigen oder zu verunreinigen;
b. Drogen, alkoholische Getränke oder Speisen zu konsumieren, sofern hierfür keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Kellertax vorliegt;
c. Notausgänge, Nothämmer oder sonstige Sicherheitseinrichtungen ohne Notfall zu benutzen;
d. im Fahrzeug zu rauchen;
e. das Fahrpersonal bei der Ausübung seiner Tätigkeit zu behindern;
f. andere Fahrgäste oder Verkehrsteilnehmer zu belästigen;
g. die Sicherheit des Fahrers, der Fahrgäste oder anderer Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
4.4
Verstößt ein Fahrgast gegen die vorstehenden Bestimmungen, ist Kellertax berechtigt, ihm die Weiterbeförderung zu verweigern und ihn zum sofortigen Verlassen des Fahrzeugs aufzufordern.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises oder auf Schadensersatz.
4.5
Der Fahrgast ist verpflichtet, rechtzeitig am vereinbarten Abfahrtsort zu erscheinen und auch nach Zwischenstopps pünktlich zum Fahrzeug zurückzukehren.
Vorhandene Sicherheitsgurte sind während der gesamten Fahrt anzulegen.
Bei Kindern unter zwölf Jahren tragen die Begleitpersonen die Verantwortung für das ordnungsgemäße Anlegen der Sicherheitsgurte.
Kommt ein Fahrgast verspätet zurück oder verweigert er das Anlegen des Sicherheitsgurtes und führt dies zu erheblichen Verzögerungen, ist Kellertax berechtigt, die Beförderung dieses Fahrgastes abzulehnen oder auszusetzen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
4.6
Der Auftraggeber beziehungsweise der betreffende Fahrgast haftet für sämtliche Schäden, die Kellertax infolge eines Verstoßes gegen die vorstehenden Bestimmungen entstehen.
4.7
Kellertax behält sich das Recht vor, im Interesse der Sicherheit von Fahrgästen, Fahrpersonal und Fahrzeugen Videoüberwachung einzusetzen.
Die Verarbeitung der Aufnahmen erfolgt ausschließlich im Einklang mit den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union sowie den niederländischen Datenschutzgesetzen.
5. Beschwerdeverfahren
5.1
Beanstandungen hinsichtlich des Vertragsabschlusses oder der Durchführung der Beförderung sind Kellertax unverzüglich schriftlich oder in einer anderen geeigneten Form mitzuteilen, damit eine angemessene Lösung gefunden werden kann.
5.2
Kann eine Beschwerde während der Durchführung der Beförderung nicht zur Zufriedenheit des Auftraggebers oder Fahrgastes gelöst werden, ist diese spätestens innerhalb von acht Tagen nach Durchführung der Beförderung schriftlich und begründet bei Kellertax einzureichen.
Hat die Beförderung nicht stattgefunden, beginnt diese Frist mit dem ursprünglich vereinbarten Abfahrtstag.
Beschwerden über den Vertragsabschluss sind innerhalb von acht Tagen nach dem betreffenden Ereignis schriftlich einzureichen.
5.3
Kellertax bearbeitet jede Beschwerde innerhalb eines Monats nach deren Eingang.
Wird innerhalb dieser Frist keine einvernehmliche Lösung erzielt, können die Parteien den Streitfall der nach niederländischem Recht zuständigen Schlichtungsstelle oder dem zuständigen Gericht vorlegen.
Eine Beschwerde berechtigt den Auftraggeber niemals dazu, Zahlungen auszusetzen oder Rechnungen nicht zu begleichen.
5.4
Sofern der Fahrgast das Schlichtungsverfahren nicht in Anspruch nehmen möchte, können Streitigkeiten ausschließlich dem nach niederländischem Recht zuständigen Gericht vorgelegt werden.
5.5
Soweit gesetzlich zulässig, verjähren sämtliche Ansprüche des Auftraggebers spätestens ein Jahr nach Durchführung der vereinbarten Beförderung.
6. Zahlungen, Verzugszinsen und Inkassokosten
6.1
Rechnungen sind entsprechend den auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu begleichen.
Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, ist der vollständige Rechnungsbetrag spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
Soll die Rechnung auf einen anderen Rechnungsempfänger ausgestellt werden, muss Kellertax hierüber vor Unterzeichnung der Auftragsbestätigung informiert werden.
Etwaige Bankgebühren für internationale Überweisungen gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
6.2
Kellertax ist jederzeit berechtigt, eine Anzahlung oder Vorauszahlung des gesamten Fahrpreises zu verlangen.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist Kellertax berechtigt, den Vertrag aufzulösen und Ersatz sämtlicher entstandener Kosten sowie Schäden zu verlangen.
Der Mindestschadenersatz beträgt in diesem Fall 30 % des vereinbarten Fahrpreises.
6.3
Kellertax ist berechtigt, sämtliche Leistungen auszusetzen, solange keine ausreichende Zahlungssicherheit besteht oder die unterzeichnete Auftragsbestätigung nicht vorliegt.
6.4
Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb der Zahlungsfrist schriftlich erhoben werden.
6.5
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug.
Ab diesem Zeitpunkt sind die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen geschuldet.
6.6
Sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Forderungsbeitreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Bei gewerblichen Auftraggebern beträgt die pauschale Inkassovergütung 15 % der offenen Hauptforderung, mindestens jedoch 75,00 €, unbeschadet des Rechts auf Ersatz tatsächlich höherer Kosten.
6.7
Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ist Kellertax berechtigt, sämtliche laufenden Verträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet des Anspruchs auf vollständigen Schadenersatz.
7. Haftung
7.1
Kellertax haftet nicht für Schäden oder Verspätungen, die durch höhere Gewalt, Verkehrsbehinderungen, außergewöhnliche Wetterverhältnisse, behördliche Maßnahmen oder sonstige außerhalb des Einflussbereiches von Kellertax liegende Umstände verursacht werden.
7.2
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Kellertax auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Eine weitergehende Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
7.3
Eine etwaige Haftung ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Schadensfall von der Haftpflichtversicherung tatsächlich ausgezahlt wird.
7.4
Der Auftraggeber stellt Kellertax von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers oder seiner Fahrgäste beruhen.
7.5 Pandemien, Epidemien und behördliche Maßnahmen
Kellertours beachtet sämtliche gesetzlichen Vorschriften sowie behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit Pandemien, Epidemien, Virusausbrüchen oder vergleichbaren Gesundheitsgefahren.
Hierzu zählen unter anderem Pandemien, Epidemien, Virusausbrüche sowie behördliche Schutzmaßnahmen, einschließlich COVID-19 (Coronavirus), jedoch nicht ausschließlich.
Sollten infolge behördlicher Maßnahmen, gesetzlicher Vorschriften, Quarantänebestimmungen, Einreisebeschränkungen, Gesundheitsmaßnahmen oder vergleichbarer Anordnungen Änderungen, Verzögerungen oder Einschränkungen der vereinbarten Beförderungsleistung erforderlich werden, begründet dies keinerlei Haftung von Kellertax, sofern diese Umstände außerhalb des Einflussbereiches von Kellertax liegen.
Alle Fahrgäste sind verpflichtet, den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den Anweisungen des Fahrpersonals uneingeschränkt Folge zu leisten.
7.6
Der Auftraggeber haftet uneingeschränkt für sämtliche materielle und immaterielle Schäden oder Verschmutzungen an Fahrzeugen, die durch ihn selbst oder seine Fahrgäste verursacht werden.
Hierzu gehören auch Ausfallzeiten des Fahrzeugs.
Der Mindestschadenersatz beträgt 200,00 €, unbeschadet des Rechts von Kellertax, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.
8. Höhere Gewalt
8.1
Als höhere Gewalt gelten sämtliche außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von Kellertax, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages unmöglich oder unzumutbar machen.
8.2
Während des Bestehens höherer Gewalt werden die vertraglichen Verpflichtungen ausgesetzt.
Dauert die Situation dauerhaft an, ist Kellertax berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne zum Ersatz eines Schadens verpflichtet zu sein.
9. Stornierung
9.1
Stornierungen oder Terminverschiebungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung von Kellertax.
Wird eine vereinbarte Leistung um mehr als drei Monate verschoben, ist Kellertax berechtigt, 8 % Verwaltungskosten auf den ursprünglichen Rechnungsbetrag zu berechnen.
9.2
Kündigt oder storniert der Auftraggeber den Beförderungsvertrag, gelten folgende Stornierungsgebühren:
- 22 Tage oder mehr vor Fahrtbeginn: 15 % des vereinbarten Fahrpreises (mindestens 35,00 €)
- 21 bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 30 % des vereinbarten Fahrpreises
- 14 bis 2 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des vereinbarten Fahrpreises
- 1 Tag vor Fahrtbeginn: 75 % des vereinbarten Fahrpreises
- Am Tag der Fahrt oder nach Fahrtbeginn: 100 % des vereinbarten Fahrpreises
9.3
Der Auftraggeber stellt Kellertax von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
9.4
Für sämtliche Verträge zwischen Kellertax und dem Auftraggeber gilt ausschließlich niederländisches Recht.
Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlich das zuständige Gericht in den Niederlanden für sämtliche Streitigkeiten zuständig.
C. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kellertax V.O.F. / Kellertours Personenverkehr gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Dienstleistungen und Rechnungen.
Mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden ausschließlich dann Anwendung, wenn Kellertax deren Geltung zuvor ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat.
Im Übrigen werden sämtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ausdrücklich ausgeschlossen.
D. Ergänzende Bestimmungen
Verlust oder Beschädigung von Gepäck
Kellertours haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gepäck, Handgepäck oder persönlichen Gegenständen, sofern der Schaden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Kellertours zurückzuführen ist.
Jeder Fahrgast bleibt während der gesamten Reise selbst für seine persönlichen Gegenstände verantwortlich.
Zurückgelassene Gegenstände werden – sofern sie aufgefunden werden – nach Möglichkeit an den Eigentümer zurückgegeben. Versand- oder Transportkosten gehen zu Lasten des Eigentümers.
Verhalten im Fahrzeug
Alle Fahrgäste haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrers, der Mitreisenden und anderer Verkehrsteilnehmer jederzeit gewährleistet bleibt.
Der Fahrer ist berechtigt, Personen, die unter erheblichem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen oder sich aggressiv, beleidigend oder gefährlich verhalten, von der Beförderung auszuschließen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises besteht in diesem Fall nicht.
Reinigungskosten
Verursacht ein Fahrgast außergewöhnliche Verschmutzungen des Fahrzeugs – insbesondere durch Erbrechen, verschüttete Getränke, Lebensmittel, Rauch oder sonstige Verunreinigungen – ist Kellertours berechtigt, sämtliche Reinigungs-, Desinfektions- und Ausfallkosten in Rechnung zu stellen.
Die Mindestpauschale hierfür beträgt 200,00 €, unbeschadet des Rechts, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.
Beschädigungen
Für sämtliche durch den Auftraggeber oder dessen Fahrgäste verursachten Schäden am Fahrzeug, an der Innenausstattung oder an der technischen Ausstattung haftet der Auftraggeber in voller Höhe.
Hierzu zählen unter anderem Beschädigungen an Sitzen, Sicherheitsgurten, Fenstern, Türen, Klimaanlage, Audio- und Videosystemen sowie sonstigen Einrichtungen des Fahrzeugs.
Verspätungen
Die angegebenen Fahrzeiten dienen ausschließlich der Orientierung.
Kellertours haftet nicht für Verzögerungen, die insbesondere durch Staus, Baustellen, Unfälle, Straßensperrungen, Grenzkontrollen, extreme Wetterverhältnisse oder behördliche Maßnahmen entstehen.
Soweit möglich wird der Auftraggeber über erhebliche Verzögerungen informiert.
Datenschutz (DSGVO)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/GDPR) sowie den geltenden niederländischen Datenschutzbestimmungen.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung des Beförderungsvertrages, zur Rechnungsstellung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website von Kellertours.
Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Kellertours und dem Auftraggeber gilt ausschließlich niederländisches Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – das zuständige Gericht in den Niederlanden.
Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich möglichst nahekommt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 22. Juli 2026 in Kraft.